Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Beratungsleistungen – Netzwerk-Arzt Inh. Jan Röder
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungsleistungen der Netzwerk-Arzt Inh. Jan Röder, Dieselstraße 8, 95448 Bayreuth (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber"). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die unabhängige, herstellerneutrale Beratung im Bereich IP-basierter Gebäudeinfrastruktur, insbesondere in den Bereichen IT & Netzwerk, Telekommunikation, Medientechnik sowie Zugangs- und Hotelsysteme. Die Leistungen umfassen je nach Vereinbarung:
- Bestandsanalyse und Dokumentation vorhandener Systeme
- Planung, Konzeption und Erstellung von Leistungsverzeichnissen
- Prüfung und Bewertung vorliegender Angebote
- Projektbegleitung und Bauüberwachung
- Abnahme und Inbetriebnahme
- Allgemeine technische Beratung
Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Auftrag schriftlich festgelegt.
§ 3 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Stunden- oder Pauschalhonorar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reise- und Nebenkosten werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB).
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwand, der durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben entsteht, wird gesondert vergütet.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei dauerhaft geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Beratungsverhältnis als Referenz zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 7 Unabhängigkeit und Interessenfreiheit
Der Auftragnehmer ist herstellerunabhängig und erhält von keinem Hersteller, Lieferanten oder Errichter Provisionen, Vergütungen oder sonstige geldwerte Vorteile. Die Beratung erfolgt ausschließlich im Interesse des Auftraggebers.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Schaden arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen des Auftraggebers, die auf Basis der Beratungsergebnisse getroffen werden. Die Umsetzung von Empfehlungen liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
§ 9 Leistungsfristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Bei höherer Gewalt, Krankheit oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
§ 10 Kündigung
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen anteilig vergütet.
§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Gutachten, Leistungsverzeichnisse und sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Arbeitsergebnisse") bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Vertragsbeziehungen mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Bayreuth.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Bayreuth, Mai 2026
Netzwerk-Arzt Inh. Jan Röder